Filed in: Site.Eatippssuperlang · Modified on : Wed, 12 Aug 09
Wer hat das nicht schon mal erlebt: Du gehst auf eine Demo, und plötzlich stehst du in einem Polizeikessel. Mit Glück musst du nur deine Personalien abgeben, vielleicht aber landest du auch auf der Wache. „Dürfen die das überhaupt?“ fragst du dich und bist dir nicht sicher, ob du nun gegen eine solche Behandlung der Polizei protestieren sollst oder dich der Situation fügen musst.
Dieser Text gibt einige gesammelte Erfahrungen im Zusammenhang mit Repression und dem Umgang damit wieder.
Wir wollen euch einige Tipps und Ratschläge geben, welche sich im Laufe der Zeit als zweckmäßig erwiesen haben. Entstanden sind diese Dinge aus den Erfahrungen und Diskussionen verschiedener Leute und Zusammenhänge, viele haben sich mittlerweile zu so etwas wie Standards entwickelt.
In Konfrontationen mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft hast du ein paar Rechte, die dir per Gesetz zustehen auch wenn das in der Praxis oft anders aussieht. Auf die soll im Folgenden eingegangen werden.
Bei Demonstrationen gibt es meistens einen Ermittlungsausschuss - den EA.
Dieser ist, wenn vorher die Veranstalter_innen eine Zusammenarbeit mit ihm abgesprochen haben, während und nach der Aktion telefonisch zu erreichen. (In Hamburg lautet sie 040 - 432 78 778) Achtet diesbezüglich auf Durchsagen oder Handzettel und schreibt die Nummer, um sie nicht zu verlieren – bzw den cops nich zu geben-, auf euren Arm. Von der Verwendung von Mobiltelefonen ist ohnehin abzuraten, da sie mitsamt allen gespeicherten Daten in die Hände der Cops fallen können.
Der EA sammelt neben allgemeinen Informationen zu Übergriffen, Ingewahrsamnahmen und Festnahmen hauptsächlich die Namen und Geburtsdaten von Verletzten und Fest-/ Ingewahrsamgenommenen. Er hält Kontakt zu Anwält_innen und gewährleistet so, dass die Festgenommenen rechtzeitig einen Rechtsbeistand zur Seite gestellt bekommen und versucht herauszufinden auf welche Wachen die Leute gebracht wurden und den Vorgang dort zu beschleunigen. Darüber hinaus leistet er psychische Hilfestellung, indem er den Betroffenen (auch Freund_innen & Eltern) - wie im übrigen auch der Polizei - bewusst macht, dass die Situation in der Wache/ Sammelstelle, auch draußen bekannt ist und sich Leute um die Fest- Ingewahrsamgenommenen kümmern.
Werdet ihr selbst ingewahrsam/festgenommen, macht auf euch aufmerksam und ruft Umstehenden euren Namen und euer Geburtsdatum zu.
Zeug_innen von Übergriffen und Festnahmen sollten sich ebenfalls umgehend beim EA melden, um kurz über das Geschehen zu berichten und Namen und Geburtsdaten der Betroffenen durchzugeben. Damit unnötige Spekulationen und Informationen, die auch die Polizei interessieren könnte, vermieden werden, sollten Anrufende niemals über die im Vorfeld der Festnahme abgelaufenen Vorgänge berichten. Das EA – Telephon wird höchst wahrscheinlich abgehört. Nennt daher allenfalls den Tatvorwurf seitens der Polizei, wenn diese einen genannt hat. Ansonsten wird euch der EA nach allem fragen, die er wissen muss.
Wenn ihr als Zeug_innen anruft, nennt nicht eure Namen. Nennt auch keine Namen von Leuten, bei denen nicht sicher ist, dass sie festgenommen worden sind. Wenn ihr Leute vermisst, aber nicht genau wisst, ob sie wirklich ingewahsam/ festgenommen wurden, tastet euch mit dem Anfangsbuchstaben des Vornamens vor; z.B. „Ich suche eine B aus Lübeck“.
Leute in Polizeigewahrsam melden sich von dort ebenfalls beim EA. Auch sie beantworten lediglich seine Fragen, die sich auf Namen, Vorwurf, Verhalten der Polizei und andere Mitgenommene beziehen. Wichtig ist, dass keine Hinweise auf den tatsächlichen Geschehensablauf gegeben werden. Freigelassene melden sich nach dem Gewahrsam beim EA wieder ab.
Der EA beschäftigt sich aber nicht nur mit direkter Aktion, sondern unterstützt auch von Repression betroffene Menschen. Deshalb meldet euch beim EA auch, wenn ihr
Der EA kann euch in solchen Fällen staatlicher Repression erste Tipps geben und euch bei der Wahl eines/einer Anwält_in untertsützen. Außerdem könnt ihr zur Rechtsberatung der Roten Hilfe gehen und euch dort informieren. Die Rote Hilfe findet ihr im centro sociale.
Wenn es mal keinen EA gibt, ihr aber sofort eine_n Anwält_in braucht, könnt ihr euch im Notfall an den anwaltlichen Notdienst wenden. (In Hamburg hat er die Telefonnummer. 0171-6105949 und ist ab 18:00 und am Wochenende zu erreichen) Der kostet üblicherweise Geld. Da es sich um einen allgemeinen Dienst handelt ist es nicht sicher, ob die Anwält_in sich zu eurem Sachverhalt äußern kann. Manchmal kennen sich die Anwält_innen mit eurer Lage aus, manchmal wissen sie gar nicht, was zu tun ist. Deshalb: Nur im Notfall kontaktieren!
In Hamburg ist es übliche Praxis, dass auch unabhängig von Demos und Aktionen Platzverweise ausgesprochen werden, z.B. im Schanzenpark in Zusammenhang mit dem Wasserturm. Es wird bei einem Platzverweis ein Verbot ausgesprochen oder auch schriftlich gegeben, sich in einem bestimmten Bereich für eine bestimmte Dauer aufhalten zu dürfen. Manchmal werden dafür die Personalien aufgenommen. Hierfür müssen die Cops einen Grund angeben. Wenn eh deine Personalien dabei aufgenommen werden, lass dir den Platzverweis schriftlich geben (z.B. um im Nachhinein juristisch dagegen vorgehen zu können), verlange das der Cop sich ausweist (Dienstnummern gibt es nicht überall), auch um es bei weiteren Kontrollen angeben und auf den/die entsprechende/n Beamt_in verweisen zu können. Dies rücken sie nicht immer raus, trotzdem drauf bestehen. Wichtig ist dann auch, dass du dir das für den Platzverweis gültige Gebiet (Straßenzüge) schriftlich ausweisen lässt. Lege vor Ort Widerspruch ein, und/oder hinterher schriftlich. Dies geht formlos, indem ihr einen Brief an eine Polizeidienststelle des jeweiligen Bundeslandes schickt, ansonsten gibt es aber auch Formulare dafür. Die bekommt ihr im Schwarzmarkt oder beim EA.
Die Ingewahrsamnahme findet auf Grundlage des Polizeirechts statt: Der Polizei ist es mit unterschiedlichen Auslegungsmethoden möglich, eine polizeirechtliche Gefahrensituation herbei zu definieren. Dabei meint sie Leuten unterstellen zu können, dass sie demnächst eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen wollen. Der bloße Verstoß gegen das Versammlungsgesetz beispielsweise kann dazu führen, dass Leute in polizeiliches Unterbindungsgewahrsam genommen werden. Auf dieser rechtlich fragwürdigen Grundlage werden regelmäßig Masseningewahrsamnahmen auf Demos durchgeführt, z.B. wenn polizeiliche Anweisungen- bzw. Aufforderungen: Nicht schnell zu laufen - nicht zu hüpfen - sich nicht zu vermummen etc. nicht befolgt werden.
Für Hamburg gilt: Eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Gesetzes in diesem Zusammenhang ist, wenn (nach Ansicht der Polizei) durch eine Versammlung eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit auszugehen droht.
Neben der Ingewahrsamnahme mit Abtransport auf die Wache zählen auch Polizeikessel zu den Ingewahrsamnahmen. Da es unterschiedliche rechtliche Auffassungen zur zulässigen Dauer eines Kessels gibt, solltest du dir den genauen Zeitraum des Beginns und Ende des Kessels für einen eventuellen Prozess unbedingt merken!
Üblicherweise werdet ihr nach der Ingewahrsamnahme auf die Wache transportiert.
War die Ingewahrsamnahme nach Polizeirecht bisher nur bis zum Ende des folgenden Tages möglich, ist jetzt per Gerichtsbeschluss eine Höchstdauer von 14 Tagen möglich.
Üblicherweise entlassen die Cops die Leute zwar dann, wenn sie der Meinung sind, dass sich die Situation „beruhigt“ hat - es kann aber eben ab nun theoretisch auch passieren, dass mensch ziemlich lange auf der Wache verbringen muss wenn ein_e Richter_in das festlegt.
Wer in Gewahrsam genommen wurde, muss den Grund der Ingewahrsamnahme genannt bekommen. Zudem müssen die Betroffenen über ihre zulässigen Rechtsbehelfe belehrt werden. Es stehen euch zwei Telefongespräche zur Verfügung. Praxis: Kommt vor, dass die Cops wählen und anrufen, danach erst den Hörer rausrücken, oder sie Leute nicht telefonieren lassen, dann drauf bestehen und evtl. nachträglich beschweren. Versucht als erstes - oft bleibt es nämlich nur bei einem Telefongespräch - den EA zu erreichen, danach könnt ihr versuchen, Angehörige oder eine Person eures Vertrauens anzurufen. Deren Identität könnte dann allerdings der Polizei bekannt werden.
Solltest du verletzt sein oder sonstige ärztliche Hilfe benötigen, muss sich ein_e Ärzt_in um dich kümmern dürfen.
Es ist sehr wichtig zu beachten - und zu erfragen! - ob es sich bei der Ingewahrsamnahme bereits um eine Strafverfolgungsmaßnahme nach der Strafprozessordnung handelt. Ist dies der Fall, so handelt es sich um eine weitere Form der Freiheitsentziehung - nämlich um eine „vorläufige Festnahme" (gemäß § 127 StPo.)
Zum Schluss sei angemerkt, dass es für eine spätere evtl. Prozessführung von Bedeutung ist, die während der Ingewahrsamnahme erlittenen, gesetzwidrigen Aktivitäten der Polizei genauestens in Form eines Gedächtnisprotokolls aufzuschreiben und an uns zu schicken.
Um die politische Begründung der Aussageverweigerung sind in der Vergangenheit diverse, teilweise recht heftige Debatten innerhalb der Linken geführt worden. Wir wollen und können diese Diskussion nicht vollständig wiedergeben. Nur soviel:
Im Allgemeinen gelten für Jugendliche die gleichen rechtlichen Grundsätze wie bei Erwachsenen, was die „erlaubte“ Dauer der Ingewahrsamnahme und der richterlichen Überprüfung der Festnahme /Zuführung und U-Haft etc. betrifft.
Bei Jugendlichen sind aufgrund ihrer Minderjährigkeit bestimmte Besonderheiten zu beachten: Für Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14 und 18 Jahren bzw. 21 Jahre gilt das Jugendgerichtsgesetz, kurz JGG. Die Anwendung auf 18-21 jährige muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Es gilt das Alter zum Zeitpunkt der Straftat. Kinder unter 14 Jahren sind nach der Rechtsordnung strafunmündig, (d.h. nicht, das nichts geahndet werden kann, im Extremfall droht geschlossene Unterbringung.) Rufe mit deinem Telefonat den EA an, wir können dann, wenn du das möchtest, deine Eltern anrufen und ihnen den Sachverhalt erklären und ihnen sagen, auf welcher Wache du dich befindest.
Wirst du als Jugendliche_r festgenommen, muss die Polizei deine Eltern informieren, was in der Praxis jedoch meist nicht passiert. Sie sollten dich dann von der Wache abholen.
Dieser Überraschungsmoment lässt sich verhindern, wenn du vorher mit ihnen über die Möglichkeit deiner Festnahme sprichst. Bereite Sie seelisch darauf vor, dass sie dich ggf. raushauen müssen, wenn du sie von einer Polizeiwache aus anrufst. Damit ist gemeint, dass sie sich für dich als deine Erziehungsberechtigte einsetzen können und mit Glück deine vorzeitige Herausgabe erwirken können. Macht euren Eltern klar, dass sie nichts über eure Person oder zur Sache sagen sollen, da es euch eh nichts bringt, sondern eher schadet. Sofern du es deinen Eltern beibringen kannst, sag ihnen sie sollen nichts Unabgesprochenes tun.
Kinder und Jugendliche dürfen nicht mit Erwachsenen zusammen untergebracht werden, auch nicht bei Gefangenen-Transporten, Ingewahrsamnahmen und vorläufigen Festnahmen.
Du darfst als Jugendliche_r nicht ohne die Anwesenheit deiner Eltern verhört werden. Hier macht es aber für dich keinen Unterschied, ob du minderjährig bist oder nicht, denn du verweigerst natürlich so oder so die Aussage und lässt dich auf kein Gespräch mit der Polizei ein.
Ist es der Polizei nicht möglich, deine Eltern zu erreichen, kannst du versuchen, andere Verwandte oder gute Freunde deiner Eltern anzugeben, die dich abholen können.
Ist niemand erreichbar, müsstest du dem Jugendamt übergeben werden. Dies wird aber in den seltensten Fällen gemacht. Meistens wirst du genauso entlassen werden, wie die anderen Gefangenen.
Trotzdem ist es wichtig zu wissen, dass es auch anders sein kann. Bist du außerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes (ASD) verhaftet worden, kannst du dem Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) übergeben werden, der sich um deine kurzfristige Unterbringung kümmert.
Wenn du Post von diesen Stellen bezüglich einer Ermittlung in einem Strafverfahren, sei es als Beschuldigte_r oder als Zeug_in bekommst, musst du je nach Absender des Schreibens unterschiedlich reagieren:
Praxis: sieht nicht immer wie beschrieben aus, dies ist nette Version
Wenn es zu einer Durchsuchung deiner Wohnung kommt sind folgende Punkte zu beachten:
Das Gebot Ruhe zu bewahren soll vor allem helfen zum Tatvorwurf zu schweigen. Darüber hinaus soll es dich schützen und vor Irreführungsversuchen bewahren. Wer versucht, Beweismittel zu verstecken oder zu vernichten, läuft Gefahr in Untersuchungshaft zu kommen. Irreführungsversuche können den Beamt_innen dazu dienen, eine sog. Verdunkelungsgefahr anzunehmen. Die Gefahr das ein_e Beschuldigte_r im Verfahren verdunkelt, ist ein Haftgrund(§112 Abs.2 Nr.3 StPO). Außerdem deuten sie es als Indiz für deine Schuld. Ruhe bewahren bedeutet auch, Aggression gegen die Beamt_innen zu unterlassen. Auch wenn es schwer ist, wenn sie deine Sachen durchwühlen, am Ende wirst du nur mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamt_innen belangt. Versuche ruhig zu bleiben und lege hinterher Rechtsbehelfe ein für evtl. Entschädigungsansprüche.
Die Wohnungsdurchsuchung kann nicht dadurch verhindert werden, dass die Tür nicht geöffnet wird. Wer nicht öffnet, wird am Ende ein neues Schloss kaufen müssen. Wer ein Klingeln an der Tür hört mit der Aufforderung der Polizei aufzumachen, sollte sich seelisch darauf einrichten, was sogleich geschehen wird. Erstmal tief durchatmen und den Verstand einschalten. Versuche trotz der bedrohlichen Situation Ruhe zu bewahren und rufe dir ins Gedächtnis, was du über eine Hausdurchsuchung weißt. Das soll dir helfen, dich zurecht zu finden und keine Fehler zu begehen. Es können ein Vielzahl von Polizeibeamt_innen in die Wohnung eintreten, die manchmal sogar in Begleitung von Staatsanwält_innen sind. Hierbei werden die Beamt_innen bewusst forsch auftreten, um dich einzuschüchtern. Nach dem Öffnen der Tür läßt du dir noch auf der Türschwelle den Durchsuchungsbefehl zeigen. Dadurch hast du die Gelegenheit zu erfahren, wie der Vorwurf lautet. Es gibt schriftliche Durchsuchungsanordnungen durch eine_n Richter_in, zulässig sind aber auch mündliche Durchsuchungsanordnugen, häufig dann, wenn Staatsanwaltschaft oder Polizei die Wohnungsdurchsuchung angeordnet haben. Für den Fall, dass eine schriftliche Durchsuchungsanordnung nicht vorliegt, lässt du dir den Tatvorwurf mündlich erklären. Nicht vergessen zu fragen nach was überhaupt gesucht wird! Danach fragst du nach dem Dienstausweis und der Ausweisnummer des/der leitenden Durchsuchungsbeamt_in. Nummer notieren! Möglichst zeitnah versuchst du auch deine_n Anwält_in herbei zu telefonieren. Dieses Telefonat muß dir gestattet werden. Es ist schon vorgekommen, dass Polizeibeamt_innen auf die/den Anwält_in gewartet haben. Es kann sich also lohnen darauf zu beharren, erst mit der Durchsuchung zu beginnen, wenn der/die Anwält_in eingetroffen ist. Dein_e Anwält_in kann aber schon am Telefon mit dem/der leitenden Beamt_in ein Gespräch führen und sich den Vorwurf nennen lassen und erklären, dass du zum Tatvorwurf keine Stellungsnahme abgibst. Wer sich schon an der Wohnungstür so verhält, zeigt dass er/sie sich nicht überrumpeln lässt und vermittelt den Eindruck, die eigenen Rechte genau zu kennen. Du erhältst wichtige Informationen und beeinflusst eventuell die Beamt_innen bei der nun folgenden Durchsuchung vorsichtiger zu Werke zu gehen und nicht gegen gesetzliche Regelungen zu verstoßen.
Während der Durchsuchung nichts zum Tatvorwurf sagen. Achte auf alles was du sagst, auch Gespräche z.B. mit Mitbewohner_innen, können versehentlich Infos enthalten. Das gilt auch für beiläufige Bemerkungen oder auch nur Gesten und Blicke. Während der Durchsuchung findet zwar keine Vernehmung statt, aber die Beamt_innen laufen mit gespitzten Ohren durch die Räume und nehmen Äußerungen auf, die später gegen dich verwendet werden können. Häufig ist sogar ein_e Durchsuchungsbeamt_in nur dazu da, dich zu beobachten. Dabei geht es ihnen vor allem darum, zu beobachten, wohin du schaust oder dich dabei zu ertappen, wie du versuchst, Beweismittel zu beseitigen. Denk daran: als Beschuldigte_r hast du das Recht zu schweigen. Über dieses Recht müssen sie dich aufklären. Unterbleibt dies, sind die Äußerungen zum Tatvorwurf in der Regel nicht verwertbar. Das wissen die Durchsuchungsbeamt_innen natürlich und deshalb erfolgt die Belehrung oft noch an der Wohnungstür. Es besteht die Gefahr, dass du in der Aufregung die Belehrung nicht wahrnimmst. Umso wichtiger ist es sich einzuprägen, dass du nicht nur das Recht hast Durchsuchung zum Tatvorwurf zu schweigen, sondern dies zu deiner eigenen Sicherheit auch tun solltest! Auch solltest du mit der Polizei oder deinen Mitbewohner_innen keine sonstigen Gespräche, außer zu den oben genannten Punkten, führen.
Bei einer Durchsuchung müssen auch Zeug_innen zugelassen werden. Häufig bringen die Durchsuchungsbeant_innen schon Zeug_innen, z.B. aus der örtlichen Verwaltung, mit. Du solltest darauf beharren, eigene Zeug_innen, nämlich dir vertraute Personen dabei zu haben, die dich unterstützen und das Vorgehen der Beamt_innen mit beobachten. –muss nicht klappen, trotzdem drauf bestehen- Bei deiner Wahl der Zeug_innen solltest du sorgsam auswählen, denn die BeamtInnen widmen auch ihnen eine gesteigerte Aufmerksamkeit. Könnten sie etwas mit dem Grund der Durchsuchung zu tun haben, so sind sie nicht die Richtigen. Dir kann es aber den Rücken stärken, wenn sich draußen jede Menge Unterstützer_innen sammeln und dir Solidarität bekunden. Denk rechtzeitig in deinem Umfeld an solche Unterstützer_innentelefonketten.
Als Beschuldigte_r hast du das Recht bei der Wohnungsdurchsuchung dabei zu sein, sie kann aber auch ohne deine Anwesenheit durchgeführt werden. Bestehe darauf, dass die Beamt_innen jeweils nur ein Zimmer zur Zeit durchsuchen und sich, wenn möglich darauf beschränken, was sie im Durchsuchungsbefehl genannt haben. Die Beamt_innen sind angehalten, bei einer Durchsuchung ordentlich mit deinen Sachen umzugehen. Doch wie du sicher weißt halten sie sich oft selbst nicht an ihre eigenen Gesetze. Ihnen ist es auch erlaubt Fotos von Beweismitteln und dem Ort wo sie sich befanden zu machen. Wohnst du in einer WG, ist nur dein Zimmer und gemeinsam genutzte Zimmer von Belang. Die Zimmer von Mitbewohner_innen sollten Tabu sein. (Türen mit Namen kennzeichnen)
Bei Wohnungsdurchsuchungen kommt es fast immer auch zu Beschlagnahmungen. Beschlagnahmt werden dürfen Gegenstände, die als Beweismittel für das Verfahren von Bedeutung sind. Aber auch Gegenstände, die die Beamt_innen zufällig finden und strafrechtliche Bedeutung haben. Die Beschlagnahmung muss grundsätzlich von einer/einem Richter_in angeordnet werden. Bei Gefahr im Verzuge können jedoch auch Polizei und Staatsanwaltschaft die Beschlagnahmung von Gegenständen anordnen. Lass dir die Beschlagnahmeanordnung zeigen, sofern sie schriftlich vorliegt. Behaupten die Beamt_innen es liege Gefahr im Verzug vor, so dass sie eine richterliche Beschlagnahmeanordnung nicht bräuchten, lässt du dir diese Behauptung begründen. Zu beachten ist, dass Beschlagnahme und Durchsuchung zwei Maßnahmen sind, die auch jeweils einzeln begründet werden müssen. Bei unzureichender Begründung droht ein Verwertungsverbot. Natürlich haben sie an persönlichen Aufzeichnungen, wie Tagebücher etc. ein Interesse, da sie Informationen über dich und dein persönliches Umfeld enthalten. Denke schon vorher an geeignete Aufbewahrungsplätze! Über Beschlagnahmen wird ein sog. Beschlagnahmeverzeichnis aufgenommen. Überprüfe, ob dieses Verzeichnis richtig aufgenommen wurde. Du bist nicht verpflichtet irgend etwas persönlich zu unterschreiben! –solltest du auch nicht. Bespreche mit deinem/r Anwält_in, ob es sinnvoll ist der Beschlagnahmung sofort zu widersprechen. Durch den Widerspruch erreichst du, dass die Polizei oder Staatsanwaltschaft innerhalb von drei Tagen die Bestätigung eines/r Richter_in einholen muss, um die Beschlagnahmung zu bestätigen. Der/ die Richter_in prüft dann, ob die Beschlagnahmung aufrecht bleibt. Ein Widerspruch kann jederzeit nachgereicht werden. Lass dir eine Kopie des Beschlagnahmeverzeichnisses aushändigen. Darauf hast du ein Recht.
Im Anschluss an eine Wohnungs- oder Hausdurchsuchung solltest du ein Gedächtnisprotokoll anfertigen, das folgende Fakten enthalten sollte: Datum, Uhrzeit, Anzahl der Beamt_innen, Zeug_innen, ggf. Staatsanwaltschaft, welche Einheit, Namen, was haben sie gesucht, was haben sie mitgenommen, wie haben sie sich verhalten, konntest du deine Rechte wahrnehmen. Besonders wichtig wird das Gedächtnisprotokoll, wenn du keinen anwaltlichen Beistand hattest und du deine_n Anwält_in noch informieren musst. Und da mit der Zeit kleine Details im Gedächtnis verblassen, ist es sinnvoll sie zeitnah aufzuschreiben. Wenn eine Hausdurchsuchung bei dir gelaufen ist, kannst du mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass auch das Telefon und dein Handy abgehört werden. Weise deine Gesprächspartner_innen auf das Abhören hin. Klebe dir als Unterstützung einen Zettel "Abhörgefahr" neben das Telefon. Nach der Hausdurchsuchung ist je nach Vorwurf die Ermittlung nicht abgeschlossen, überleg dir also wen du danach anrufst, durch Telefonüberwachung kann das den Cops weitere Infos geben. (dieser Textabschnitt ist in Anlehnung an das Buch „Richtiges Verhalten im Strafverfahren“ entstanden)
Im Zuge der Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes für HH haben sich etliche Änderungen ergeben, bzw. es wurden gänzlich neue Regelungen geschaffen. Da es den Rahmen sprengen würde, auf alle einzugehen, folgen jetzt nur einige Ausführungen zu denjenigen, welche für uns im Umfeld von Demonstrationen/Aktionen relevant sein dürften.